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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über eine langjährige und intensive Beratungs- und Vertretungspraxis.

 

Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und bin mit den jeweiligen Interessenlagen und rechtlichen Problemen gut vertraut.

 

Meine Tätigkeit umfasst im Bereich des Arbeitsrechtes u.a.:

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen;
  • Beratung innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse, etwa im Zusammenhang mit Abmahnungen, Versetzungen, usw.;
  • Kündigungen;
  • Prüfung und Entwurf von Aufhebungsvereinbarungen;
  • Führung von notwendigen Prozessen vor den Arbeitsgerichten;
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen.
  • Diskriminierungsprobleme nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Ein wichtiger Bereich des Arbeitsrechtes ist das Betriebsverfassungsrecht. Ich berate zu den auftretenden Fragen und Problemen rund um die Betriebsverfassung. Ich vertrete

  • in Einigungsstellenverfahren nach dem BetrVG;
  • in Beschlussverfahren nach dem BetrVG vor den Arbeitsgerichten.

Im Laufe meiner langjährigen Praxis haben sich immer wieder aus arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auch sozial- bzw. sozialversicherungsrechtliche Folgethematiken ergeben.

Ich bin daher für Sie auch in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren gegenüber Sozialträgern, wie etwa der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, usw., tätig und vertrete Sie insoweit auch vor den Sozialgerichten. Ausgenommen sind Verfahren zum ALG II. 

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