Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über eine langjährige und intensive Beratungs- und Vertretungspraxis.
Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und bin mit den jeweiligen Interessenlagen und rechtlichen Problemen gut vertraut.
Meine Tätigkeit umfasst im Bereich des Arbeitsrechtes u.a.:
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen;
- Beratung innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse, etwa im Zusammenhang mit Abmahnungen, Versetzungen, usw.;
- Kündigungen;
- Prüfung und Entwurf von Aufhebungsvereinbarungen;
- Führung von notwendigen Prozessen vor den Arbeitsgerichten;
- Prüfung von Arbeitszeugnissen.
- Diskriminierungsprobleme nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Ein wichtiger Bereich des Arbeitsrechtes ist das Betriebsverfassungsrecht. Ich berate zu den auftretenden Fragen und Problemen rund um die Betriebsverfassung. Ich vertrete
- in Einigungsstellenverfahren nach dem BetrVG;
- in Beschlussverfahren nach dem BetrVG vor den Arbeitsgerichten.
Im Laufe meiner langjährigen Praxis haben sich immer wieder aus arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auch sozial- bzw. sozialversicherungsrechtliche Folgethematiken ergeben.
Ich bin daher für Sie auch in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren gegenüber Sozialträgern, wie etwa der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, usw., tätig und vertrete Sie insoweit auch vor den Sozialgerichten. Ausgenommen sind Verfahren zum ALG II.