Im Bereich des Erbrechtes gehören zu meinen Tätigkeiten:
- Prüfung, Beratung und Entwurf von Schriftstücken, wie z.B. Testamenten, Vorsorgevollmachten, usw.
- Geltendmachung oder Abwehr von Auskunftsansprüchen
- Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Erbscheinsverfahren
und anderes mehr.
Bitte beachten Sie, dass erbrechtliche Mandate im Regelfalle sehr zeitaufwendig zu bearbeiten sind und üblicherweise den Abschluss einer Honorarvereinbarung erfordern.