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Im Bereich des Erbrechtes gehören zu meinen Tätigkeiten:

  • Prüfung, Beratung  und Entwurf von Schriftstücken, wie z.B. Testamenten, Vorsorgevollmachten, usw.
  • Geltendmachung oder Abwehr von Auskunftsansprüchen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbscheinsverfahren

und anderes mehr.

 

Bitte beachten Sie, dass erbrechtliche Mandate im Regelfalle sehr zeitaufwendig zu bearbeiten sind und üblicherweise den Abschluss einer Honorarvereinbarung erfordern.

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